Wurden wir Störmthaler bewusst getäuscht?

Informationsblatt Nr. 09
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Trotz aller Aktivitäten durch die Bürgerinitiative PRO-Störmthal und gegen den Willen der Mehrheit der Störmthaler wurde dem Diakonischen Werk e.V. für das Lutherstift die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung zum Betrieb eines Strafvollzuges in freien Formen erteilt. Die Bürgerinitiative hat diese Baugenehmigung zwischenzeitlich rechtlich prüfen lassen, mit dem Ergebnis, dass das Lutherstift unbefristet und ohne Beschränkung auf eine Anzahl von Straftätern als Strafvollzug genutzt werden kann. Dies steht im krassen Widerspruch zu den Aussagen unserer Bürgermeisterin Frau Dr. Lantzsch und den Gemeindevertretern, die stets – selbst auf konkrete Nachfrage in der Gemeinderatssitzung - beteuert haben, dass die Nutzungsänderung nur befristet für 3 Jahre genehmigt wird.

Die juristische Prüfung hat weiterhin ergeben, dass die Baugenehmigung aus unserer Sicht rechtswidrig erteilt wurde. Nun bleibt keine andere Möglichkeit, die Unterbringung von Strafgefangenen in Störmthal zu verhindern, als gegen diese Entscheidung gerichtliche Schritte einzuleiten. Deshalb hat ein Mitglied - mit Unterstützung unserer Bürgerinitiative PRO-Störmthal - Widerspruch beim Landkreis Leipzig sowie einen entsprechenden Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht.

Ziele des Widerspruchs und des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz sind, die Rechtswidrigkeit der Nutzungsänderung festzustellen und die Unterbringung von Strafgefangenen in Störmthal zu verhindern. Das mit diesem Verfahren verbundene Kostenrisiko tragen die Mitglieder von PRO-Störmthal momentan persönlich.

Aber auch Sie können einen Beitrag dazu leisten und unseren Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz finanziell unterstützen. Dazu hat die Bürgerinitiative folgendes Treuhandkonto eingerichtet:

Kontoinhaber: Rechtsanwältin Janette Krug
Bank: Deutsche Kreditbank AG (DKB)
Konto: 101 384 881 5
BLZ:  120 300 00.


Von dem auf der Gemeinderatssitzung angekündigten Bürgerbegehren nimmt die Bürgerinitiative Abstand, da allein eine gerichtliche Entscheidung das geplante Vorhaben effektiv verhindern kann.  

Durch die Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens gab es in den letzten Wochen nur wenige öffentliche Aktivitäten durch uns, aber wir haben nicht aufgegeben und die Bürgerinitiative PRO-Störmthal kämpft weiterhin für ein sicheres Störmthal.

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen im Voraus.

Ihre Bürgerinitiative PRO-Störmthal