Entscheidung Verwaltungsgericht

Informationsblatt Nr. 10

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Das Verwaltungsgericht Leipzig hat im Eilverfahren am 30.11.2011 Bedenken geäußert, dass es sich bei der Nutzung des Lutherstiftes - als Strafvollzug in freien Formen - um eine Wohnform handelt. Allerdings wurde vom Gericht offen gelassen, ob die Einrichtung eine Anlage für soziale Zwecke ist. Demnach hat sich das Verwaltungsgericht nicht durchringen können, die weitere Nutzung sofort zu untersagen, sondern hat eine Abwägung der Interessen vorgenommen. Im Ergebnis wurden die Interessen des Antragstellers und damit auch die Interessen der Mehrheit der Störmthaler hinter die Interessen der Betreiber dieses Strafvollzugs sowie der Strafgefangenen gestellt. Begründet wurde diese Abwägung der Interessen mit der befristeten Nutzung von 3 Jahren.

Für uns heißt dies letztendlich, dass man also auch uns Störmthalern zumuten kann, mit Straftätern, wie in folgender Pressemitteilung genannt, in unmittelbarer Nachbarschaft zu leben:

„Hohe Haftstrafen erhielten am Donnerstag auch drei junge Männer, die am 9. Oktober in Plauen einen Mann schwer misshandelt und beraubt haben. Gegen den Haupttäter Michael K. verhängte die Jugendkammer des Landgerichts eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung. Wegen der gleichen Delikte wurde der Angeklagte Anthony R. zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren verurteilt. Michael M. erhielt zweieinhalb Jahre. Der Haupttäter muss darüber hinaus die Verfahrenskosten tragen. Weil sie an die Geldbörse eines Bekannten ran wollten, schlugen und traten die Angeklagten den Mann brutal zusammen. Außerdem stachen sie mit einem Klappmesser auf ihr Opfer ein. Diego R. erlitt einen Bruch des Brustwirbels, eine Sprunggelenksfraktur, eine Gehirnerschütterung, Gesichtsverletzungen, eine Prellung der Bauchdecke und eine Bindehautverletzung. Erbeutet haben die Täter lediglich das Handy des Opfers und eine Schachtel Zigaretten.“

(www.tv-zwickau.de vom 10.06.2011)

Dass solche Straftäter in Störmthal ohne Sicherheitsvorkehrungen untergebracht werden, kann die Bürgerinitiative PRO-Störmthal nicht akzeptieren. Wir unterstützen daher unser Mitglied, welches gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Leipzig Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt hat. Auch dieses erneute Verfahren ist mit erheblichem finanziellem Aufwand für die Mitglieder von PRO-Störmthal verbunden und wir möchten nochmals alle Störmthalerinnen und Störmthaler, die genauso denken wie wir, um Unterstützung bitten.

Die Bürgerinitiative ist weiterhin aktiv, um die Interessen der Bevölkerung von Störmthal durchzusetzen. Für Ihre bisherige Unterstützung dabei danken wir Ihnen und wünschen allen Einwohnern von Störmthal ein frohes und friedliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012.

Ihre Bürgerinitiative PRO-Störmthal