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andreas hat am 04.10.2012 18:55:19 geschrieben :

Flucht und RE:Nubi
Tja Nubi, der juristische Exkurs ist ja nett nur interessiert das die Projektbetreiber nicht im Geringsten!
 

Nubi hat am 04.10.2012 17:45:22 geschrieben :

Gefangenenbefreiung ist in Deutschland ein Vergehen gemäß § 120 StGB
Wovon leben Ausbrecher seit über einem Monat. Vermutlich von neuen Straftaten oder? Sind die Verantwortlichen dann nicht auch mitschuldig?


Die Gefangenenbefreiung führt dazu, dass sich eine von Rechts wegen in Gewahrsam genommene Person wieder in Freiheit befindet. Dies kann nur unter Mitwirkung Dritter erfolgen.

Während nach dem früheren Recht, z. B. dem Römischen Recht, die Selbstentweichung strafbar war, so kam man später zur Überzeugung, dass der natürliche Drang des Menschen nach Freiheit nicht strafbewehrt sein sollte und ließ dieses Vergehen straflos. Die Mitwirkung Dritter ist jedoch strafbar geblieben, wobei drei Fälle unterschieden werden:

die Meuterei
die vorsätzliche Befreiung des Gefangenen aus dem Gewahrsam oder aus der Gewalt der staatlichen Macht, z. B. einer Bewachung oder Begleitung
Beamte, die einem Gefangenen vorsätzlich die Flucht ermöglichen
Gefangenenbefreiung ist in Deutschland ein Vergehen gemäß § 120 StGB.

Quelle http://de.m.wikipedia.org/wiki/Gefangenenbefreiung

§ 120 Gefangenenbefreiung

(1) Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ist der Täter als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter gehalten, das Entweichen des Gefangenen zu verhindern, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Einem Gefangenen im Sinne der Absätze 1 und 2 steht gleich, wer sonst auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.

 

Klaus hat am 04.10.2012 17:08:00 geschrieben :

Entweichungsquote von 21 Prozent
Zitat des Leiters der Einrichtung in NRW:
Bei dem Vorbild für unser Projekt, dem Seehaus Leonberg in Baden-Württemberg, gibt es über Jahre betrachtet eine Entweichungsquote von 21 Prozent.“ Als das Projekt 2007 auf den Weg gebracht wurde, sei man sich dieses Risikos bewusst gewesen.

21% da hat uns einer wieder mal voll belogen, niemand hat davon etwas erzählt das einer von fünf abhaut. Es ist nur eine Frage der Zeit bis hier etwas passiert. Achtung!!!
 

eneb hat am 04.10.2012 11:34:39 geschrieben :

Flucht
Wenn der Pressesprecher des Landesjustuzministeriums NRW sagt: „So einen Versuch kann man nicht unter den Augen der Öffentlichkeit machen“, so zeigt das, wie die Projektbefürworter gestrickt sind. Diese Geheimhaltung ist anmaßend und Missbrauch der demokraitisch erteilten Aufgaben oder anders formuliert ein derartiges Verhalten passt eher in totalitäre Staaten.
 

entsetzter Bürger hat am 02.10.2012 22:51:54 geschrieben :

Flucht
Das Projekt wurde aber nicht wegen der Flucht abgesetzt, sondern weil es öffentlich gemacht wurde. Man ist der Meinung der Bürger muss nicht bescheid wiessen.
#besorgte Eltern
Nehmt eine Elternrat und stellt die Kindergartenchefin und die BMin zur Rede. Ihr habt ein Mitspracherecht. Man kann doch nicht machen was man will.
 

andreas hat am 02.10.2012 18:14:30 geschrieben :

Flucht
Die WELT vom 28.09.12: Das Projekt in NRW ist übrigens seit der Flucht gestoppt!
 

betroffene Eltern hat am 02.10.2012 18:09:47 geschrieben :

Re: 007+Aktion Kindergarten
und was macht der Richter im Kindergarten? Bitte etwas genauer, weil man sonst als betroffene Eltern nun garnicht reagieren kann!!
 

007 hat am 02.10.2012 17:08:01 geschrieben :

Aktion Kindergarten
Achtung! Richter (Prisma) ist wieder im Kindergarten aktiv.
 

DP hat am 02.10.2012 12:20:46 geschrieben :

Flucht aus Jugendstrafvollzug in freien Formen
Die Zeiten der Verdummung der Bevölkerung und der Schönredenereien sind nun vorbei.
Was ich schon lange befürchtet haben, ist
nun leider eingetreten.
Verurteilte Strafgefangene fliehen aus ihrer Unterkunft und die Bevölkerung erfährt diesen Umstand einen Monat nach deren Flucht.Eine Schande ist das !!!
Und wenn man sich die Statments der Verantwortlichen durchliest, kommen nicht ein einziges Mal die Wörter Bevölkerung, Gefahr oder Fehleinschätzung vor.
Aber was der einfache Bürger wert ist, haben wir in der letzten Zeit in unserer kleinen Gemeinde am eigenen Leib erfahren.
Naja vielleicht werden nun endlich auch mal die Leute wach, die diese Dinge beschlossen und genehmigt haben.
Schlimm ist, dass ich daran in diesen Rechtsstaat selbst nicht mehr glaube.
.
Und zum Schluss, immer daran denken -
das Wort Chance = Prisma-Freund.
 

Thomas hat am 01.10.2012 13:48:43 geschrieben :

RM
Was ist das denn für ne Antwort? Aber richtig erkannt "Was ist da wohl WIEDER Passiert?"
Ihre 2 Chance haben die Jungs doch mit dem Projekt. Selbstjustitz? Dazu hat keiner was gesagt.
Richtig es gibt Gesetze. Doch diese werden mit dem Projekt auch umgangen. Die ist keine Freiheitsstrafe zu der sie Verurteilt wurden.
Aber das ist doch nicht der Sinn der letzten Schreiben. Es geht darum das vorgespielt wurde es ist alles sicher und man Übertreibt mit seiner Sorge. Aber man sieht es ist nicht so. Die Sorgen sind berechtigt. Hier wird von Seiten der Befürworter Tatsachen verschwiegen und herruntergespielt.
Genau wie in NRW es der Fall war.
 

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